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Arbeitsspeicher - Welcher wird von meinem System unterstützt

proga

Newbie
Hallo,

ich habe vor meinen Arbeitsspeicher zu erweitern und das aktuell eingebaute 256 MB SDRAM Modul gegen einen 512 MB DDR RAM auszutauschen. Ich weis nur dass das Mainboard beides unterstützt. Wie bekomme ich raus, welcher Speicher von meinem Mainboard unterstützt wird. Das Handbuch habe ich nicht mehr, ich weis nicht mal mehr genau, wie das board heißt.

Danke.
 
Aufschrauben, reingucken. Auf den schon vorhandenen RAM gucken. Evtl. dort fragen, wo man mal gekauft hat (so hab ich's gemacht).
 

Dr. Glastonbury

Advanced Hacker
Bei SD-RAM gibts doch eh nur 100er und 133er. 100er is eh unbezahlbar - also nimmste eben nen 133er. Und wenn du weißt, dass der 512er geht, worin besteht dann noch das Problem :p

( das sollte jetzt nicht pöse klingen! ;))
 
OP
P

proga

Newbie
Hallo zusammen,

ich habe ja oben bereits geschrieben, dass mein Mainboard beide Arten unterstützt, und dass ich nicht mehr einfach SDRAM, sondern DDR RAM nehmen möchte. Wo soll ich also drauf gucken, die Information auf dem SDRAM nützt mir nichts.
 

Dr. Glastonbury

Advanced Hacker
sry - hab ich wohl etwas verplant^^

Nja - dann solltest du beim DDR-RAM auf jeden Fall darauf achten, dass der riegel beidseitig bestückt ist! Also mit 16 Chips. Das macht dann pro Chip 32MB. Das sollte der Controller von deinem Board auf jeden Fall noch verkraften. Ansonsten kann es sein, dass es schon bei 64MB pro Chip das streiken anfängt ;)
 

Dr. Glastonbury

Advanced Hacker
jengelh schrieb:
Und außerdem kannst du ja auch mal vom Rückgaberecht Gebrauch machen.
Du solltest es können^^ - aber meisetns Stressen die Läden bei RAM sehr gerne rum. Mir wurde schon RAM in die Hand gedrückt mit den Worten: "Hasst du schon 400er RAM? Wenn nicht, dann kann es sein, dass dieser hier nicht funktioniert. Den kannst du dann aber nicht mehr umtauschen."

Schon klar - laut Gesetz stehen mir 2 Jahre Gewährleistung zu, bei denen ich in den ersten 6 Monaten sogar noch eine Beweislastumkehr habe (d.h. nicht ich muss beweisen, dass es schon beim Gefahrenübergang kaputt war, sondern der Händler, dass es beim Gefahrenübergang noch heil war).
Außerdem darf ein Händler in seiner Garantie keine Einschränkungen machen, die entgegen dem Gesetz (also der Gewähleistung) sind.
Aber ich musste trotzdem schonmal bis vors Gericht gehen, um schließlich ein Mainboard, das von Anfang an defekt war ersetzt zu bekommen.

Im Endeffekt ist es also klüger tatsächlich erst sachkundig zu machen (bei mir hat das ganze 4 Monate gedauert!!!, die ich mit nem 200MHz-Rechner verbringen musste^^).
 
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