Falsch, das gilt für alle geschäftlichen Mails auch wenn die Rechnung nicht elektronisch zugestellt wird.spoensche schrieb:Die Revisonssicherheit ist allerdings nur nötig, wenn die elektronische Rechnungsstellung bzw. Angebotsstellung per e-Mail erfolgt oder liege ich da falsch?
Hallostka schrieb:Die Größ der Firma ist dabei völlig egal. JEDE Firma, selbst ein Freiberufler ist verpflichtet die geschäftlichen Mails genau so zu handhaben wie ein Geschäftsbrief. Deine Geschäftsbriefe in denen es um Preise, Angebote und sonstiges geht, muss du auch aufheben. Schau dir die Lösung von Heinlein an, die ist auf jeden Fall gesetzeskonform.
Oh, das ist beachtlich!stka schrieb:Das Problem ist, dass die Mails zusammen mit allen Informationen so abgespeichert werden müssen, dass nichts veränderbar ist. An der Stelle kommt jetzt das Frauenhofer Institut ins Boot, denn die haben den Algorithmus entwickelt, der an der Stelle Verwendung findet.
Und ob so eine hohe Sicherheitsstufe wirklich für einen Blumenladen oder Internet-Shop sein muß, wage ich zu bezweifeln.Johann Wolfgang von Goethe schrieb:Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.
Ähm ... Closed-Source Software kann man auch verändern z.B. Patches/Cracks für Software.abgdf schrieb:Mir fiel da noch ein: Wenn das Programm verhindern soll, daß der Anwender die Emails verändert, kann es nicht OpenSource sein: Denn dann könnte der (versierte) Anwender das Programm so abändern, daß es das Ändern der Emails eben doch zuläßt und daß es die Emails anschließend so archiviert, daß man die vorhergehende Änderung nicht mehr erkennt.